End of billig: Gaspreis explodiert!

Wer sein Zuhause in Deutschland mit Erdgas heizt, hat turbulente Jahre hinter sich. Und sehr teure vor sich! Nach den extremen Ausschlägen der Energiekrise haben sich die Preise zwar zuletzt auf einem Niveau eingependelt, das unter den Höchstständen liegt. Denmoch liegt es spürbar höher, als noch vor einigen Jahren normal war. Doch das ist erst der Anfang. Die eigentliche Transformation des Gasmarktes steht uns erst noch bevor. In den kommenden vier Jahren bis 2030 greift eine Kombination aus strengeren Klimavorgaben, steigenden Netznutzungsentgelten und gesetzlichen Beimischungsquoten für grüne Gase. Wer noch keine Wärmepumpe plant, wird das nachsehen haben. Kommunen, die die Energiewende und die Wärmewende vernachlässigen, bescheren ihren Bürgern eine Kostenexplosion.
1. Wo stehen die Gaspreise aktuell?
Für das Jahr 2026 zeigt sich im Bundesdurchschnitt ein vergleichsweise stabiles Bild, wenn auch auf deutlich erhöhtem Niveau. Der effektive Endkundenpreis liegt derzeit bei durchschnittlich 11 bis 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Zum Vergleich: Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 macht aus einer Kilowattstunde aus Wärmepumpenstrom (18 bisw 22 Cent) dreieinhalb Wärmekilowattstunden. Kostepunkt dann 5,1 bis 6,3 Cent. Damit liegt die Wärmepumpe bereits jetzt bei knapp der Hälfte der fossilen Wärmekosten. Doch unsere Politik - und hier speziell Frau Reiche (CDU) - haben diese Form der Wärmeerzeugung derart sturmreif geschossen, dass sich keiner mehr darüber aufregt, dass nun wieder das gute alte Gas verfeuert werden soll.
Doch die Rechnung für diese Faktenignoranz, der ja einher geht mit dem Verteufeln der Energiewende generell, folgt quasi auf dem Fuße. Denn in den kommenden Jahren werden die Gaspreise regelrecht explodieren. Ein Effekt, der sogar schon diesen Winter greifen kann, denn: Die Ministerin, die eindeutig die Interessen fossiler Konzerne vertritt, hat es trotz großer Liebe zum Gas versäumt, unsere Gasspeicher zu füllen. Sollte sich daran nichts mehr ändern, wird die Nachfrage die Preise schon in diesem Winter raketenmäßig steigen lassen. Keie Überrasschung für alle, die Robert Habeck damals zugehört haben. Denn der hat exakt dies vorausgesagt.
Was bedeutet das konkret?
Die finanzielle Belastung für Beispielhaushalte im Jahr 2026
Das Einfamilienhaus ( 20.000 KWh Jahresverbrauch):Ein typischer Haushalt im Einzelgebäude zahlt beim aktuellen Durchschnittspreis von 11,93 Cent eine jährliche Gasrechnung von 2.386 EUR brutto inkl. aller Abgaben.
Die Etagenwohnung im Mehrfamilienhaus ( 10.000 KWh Eigenverbrauch bei 80.000 KWh Gesamtverbrauch): Durch Skaleneffekte bei den Grund- und Netzentgelten fällt der Preis pro Kilowattstunde mit rund 11,17 Cent etwas günstiger aus. Dies führt zu einer jährlichen Belastung von 1.117 EUR.
Wie setzt sich dieser Preis zusammen?
Ein Blick auf die Preisstruktur offenbart, dass der reine Beschaffungspreis der Versorger längst nicht mehr die alleinige Hauptrolle spielt. Den größten Block bildet nach wie vor die Beschaffung und der Vertrieb mit etwa 48,1% (5,7 Cent) . An zweiter Stelle folgen bereits die regulierten Netzentgelte mit 21,5 % (2,6 Cent), gefolgt von der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% , was einen Anteil von 15,6% ( 1,9 Cent ) ausmacht. Die CO₂-Bepreisung schlägt aktuell mit 9,56 bis 11,74% ( 1,14 bis 1,4 Cent ) zu Buche, während Erdgassteuer und Konzessionsabgabe zusammen weitere 4,86% ( 0,58 Cent ) ausmachen.
2. Die vier Haupttreiber der künftigen Preisentwicklung
Wer verstehen möchte, warum die Gaspreise bis 2030 steigen werden, muss vier zentrale Mechanismen betrachten, die nahtlos ineinandergreifen.
Der Wechsel zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2)
Bis zum Jahr 2027 wird die CO₂-Bepreisung in Deutschland über das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt, wobei der Preis pro Tonne schrittweise steigt. Ab 2028 erfolgt der Übergang in den europaweiten Zertifikatehandel EU-ETS 2. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keinen staatlich fixierten Festpreis mehr, sondern die Zertifikate werden frei am Markt gehandelt. Renommierte Forschungsinstitute prognostizieren für 2030 einen Zertifikatepreis von 95 bis 120 Euro pro Tonne CO₂. Für Verbraucher bedeutet dies einen stetigen Anstieg des Brutto-Aufschlags auf den Gaspreis: Im Jahr 2026 ( 65 Euro/t ) beträgt der CO₂-Aufpreis noch 1,55 Cent, steigt 2028 (80 Euro/t ) auf 2,8 Cent und erreicht 2030 ( 120 Eur/t ) wahrscheinlich 2,87 Cent .
Die Netzentgelt-Spirale
Der Betrieb und die Instandhaltung des Erdgasnetzes verursachen hohe Fixkosten. Wenn in
den kommenden Jahren immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, sinkt die insgesamt durch das Gasnetz transportierte Energiemenge. Da sich die gleichbleibenden Infrastrukturkosten nun auf immer weniger verkaufte Kilowattstunden verteilen, steigt der Anteil der Netzentgelte pro Kilowattstunde für die verbleibenden Gaskunden drastisch an.
Geopolitik und Importabhängigkeit von LNG
Deutschland bezieht den Großteil seines Erdgasbedarfs in Form von Flüssigerdgas (LNG) über See-Terminals oder von europäischen Nachbarn, aus den arabischen Staaten und aus den USA. Dieser globale Markt reagiert hochsensibel auf internationale Krisen, erhöhte Nachfrage in Asien oder extreme Wetterlagen. Schwankungen an den Handelsplätzen schlagen sich zeitversetzt direkt in den Endkundenpreisen nieder. Die Blockade der Straße von Hormus war ein deutlicher Beleg für diese Einflüsse.
Pflichtquoten für grüne Gase ab 2029 (GEG)
Wer nach dem 1. Januar 2024 in einem bestehenden Gebäude eine neue Gasheizung eingebaut hat, ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, ab dem Jahr 2029 mindestens 10% grüne Gase (wie Biomethan oder synthetischen Wasserstoff) einzusetzen. Da grüne Gase in der Herstellung deutlich teurer sind als fossiles Erdgas, erhöht diese gesetzliche Beimischung den Gesamtmischpreis für Endverbraucher zusätzlich.
3. Was bedeutet das finanziell für Haushalte?
Die wichtigsten Zahlen für die Beispielhaushalte auf einen Blick
Im realistischen Referenz-Szenario steigt der Brutto-Endkundenpreis von 11,93 Cent (2026) auf 15,8 Cent im Jahr 2030. Das entspricht einer Preissteigerung um 32,4 %.
Entwicklung für das Einfamilienhaus :Die jährlichen Gaskosten steigen von 2.386 Euro im Jahr 2026 auf 3.160 Euro im Jahr 2030. Im Jahr 2030 zahlt dieser Haushalt somit jährlich 774 Euro mehr als 2026. Zusammengerechnet über die fünf Jahre von 2026 bis 2030 beläuft sich die kumulierte Mehrbelastung auf über 2.400 Euro. Sollte das Hochpreis-Szenario eintreffen, steigt die Jahresrechnung sogar auf 3.720 Euro, was einer jährlichen Mehrbelastung von 1.334 Euro entspricht.
Entwicklung für die Etagenwohnung: Für einen Haushalt in einer Wohnung klettern die jährlichen Ausgaben von 1.193 Euro (2026) auf 1.580 Euro im Jahr 2030 im Referenzpfad. Das bedeutet eine jährliche Mehrbelastung von 387 Euro am Ende des Jahrzehnts. Im extremen Hochpreis-Szenario erreicht die Jahresrechnung 1.680 Euro, was einen Aufpreis von 667 Euro pro Jahr gegenüber 2026 bedeutet.
4. Wer zahlt die Rechnung? Mieter vs. Vermieter
Für Mieterinnen und Mieter hängt die reale Belastung maßgeblich davon ab, wie die gesetzlichen Vorschriften zur Kostenaufteilung greifen.
Das Stufenmodell nach dem CO2KostAufG für Bestandsanlagen
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter basierend auf dem energetischen Zustand des Gebäudes aufgeteilt. In Gebäuden mit sehr hoher Energieeffizienz (weniger als 12 kg CO2/Quadratmeter) trägt der Mieter 100% der CO₂-Kosten. Bei durchschnittlicher Effizienz ( 22 bis 27 Kg CO2/Quadratmeter) werden die Kosten im Verhältnis von 70% (Mieter) zu 30% (Vermieter) aufgeteilt. In energetisch besonders schlechten Gebäuden mit geringer Effizienz (mehr als 52 kg
CO2/Quadratmeter ) muss der Vermieter 95% der CO₂-Kosten übernehmen, während der Mieter nur 5% zahlt. Dadurch werden Mieter in unglücklich sanierten Wohnungen vor übermäßigen CO₂-Aufpreisen geschützt, während Vermieter einen direkten Anreiz zur Sanierung erhalten.
Gesetzliche Neuregelungen für Neuanlagen
Für Gasheizungen, die in Neubauten oder modernisierten Gebäuden nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gelten ab 2028 vereinfachte Regelungen. Das bisherige 10-Stufen-Modell entfällt für diese Neuanlagen, stattdessen gilt eine pauschale Fünfzig-zu-fünfzig-Aufteilung (50/50) der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Zudem müssen ab 2028 die Netzentgelte in der Heizkostenabrechnung gesondert ausgewiesen werden und werden ebenfalls zu 50% vom Vermieter getragen.
5. Fazit & Empfehlungen für Verbraucher
Erdgas entwickelt sich bis 2030 schrittweise von einer günstigen Standardlösung zu einem kostenintensiven Energieträger. Der Preistrend zeigt klar und deutlich nach oben. Berücksichtigt man noch den geplanten Komplettaussstieg aus dem Gas bis 2045, wird es Zeit, umzudenken. Politisch, kommunale und privat.
Für Eigenheimbesitzer empfiehlt es sich, bei künftigen Heizungsentscheidungen Preisniveaus von 15 bis 18 Cent/KWh ab 2030 fest einzukalkulieren. Alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme gewinnen dadurch rapide an Wirtschaftlichkeit. Für Vermieter wächst der finanzielle Druck zur thermischen Sanierung, da veraltete Gasheizungen durch die anteilige Übernahme von CO₂-Kosten und künftigen Netzentgelten die Rentabilität der Immobilie schmälern. Mieter sollten bei der Wohnungswahl verstärkt auf den spezifischen CO₂-Ausstoß und die Energieeffizienzklasse laut Energieausweis achten, da verbleibende allgemeine Netz- und Beschaffungskostensteigerungen trotz Vermieterbeteiligung bei den CO₂-Kosten in vollem Umfang beim Mieter hängenbleiben.
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