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345 Millionen Euro Entlastung für Haushalte in Sachsen durch Windstromnutzung vor Ort

Die Bürger:innen in Sachsen könnten massiv sparen - Die Kommunen könnten erheblich gewinnen - Wenn man Windkraft vor Ort nicht bekämpfen würde


Die EU hat den Weg frei gemacht. Ab Juni 2026 kann der Ökostrom vor Ort direkt vermarktet werden. Im Schnitt für zunächst 14, später dann bis zu 30 % unter dem derzeitigen Stromtarif. Wir haben mal gerechnet, was 20 Prozent Strompreissenkung für Sachsens Bürger:innen bedeuten würde. Die Zahl ist gigantisch: 345 Millionen Euro würden pro Jahr nicht bezahlt werden müssen. Gepaart mit den rund 110 TEUR, die im Schnitt jede der 418 Kommunen über die 0,2 Cent-Beteiligung erhalten können - immerhin auch 49 Millionen im Jahr - ein riesiges Entlastungs- und Ermöglichungspaket. 2028 würde sich diese Zahl sogar noch auf 98 Millionen verdoppeln. Wenn der Protest nicht alles abwürgen würde.


Die Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland hat durch die

Verabschiedung des Windenergie-an-Land-Gesetzes (WindBG) und die damit einhergehende Verpflichtung der Bundesländer zur Ausweisung substantieller Flächen für die Windenergienutzung eine neue, rechtlich verbindliche Dimension erreicht.1 Für den Freistaat Sachsen, der im bundesweiten Vergleich historisch eher moderate Ausbaustraten bei der Windenergie verzeichnete, resultiert daraus die Notwendigkeit, bis zum Jahr 2032 insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windenergetik rechtssicher bereitzustellen.1 Parallel zu dieser raumordnerischen Herausforderung hat der sächsische Gesetzgeber mit dem Sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) ein Instrument geschaffen, das die Akzeptanz des Ausbaus durch eine verpflichtende finanzielle Teilhabe der Kommunen sicherstellen soll.4 Im Zentrum steht hierbei die Garantie einer Zahlung von 0,2 Cent pro generierter Kilowattstunde an die betroffenen Gemeinden.4

Diese Analyse untersucht die ökonomischen Konsequenzen einer vollständigen Ausnutzung des 2-Prozent-Flächenpotenzials auf kommunaler Ebene. Dabei werden nicht nur die direkten Zahlungsströme quantifiziert, sondern auch die Wechselwirkungen mit der sächsischen Kommunalfinanzstruktur, die technischen Parameter moderner Anlagengenerationen und die strategischen Implikationen für die öffentlichen Haushalte in einer Phase manifester Defizite detailliert beleuchtet.6


Der regulatorische Kontext: Vom freiwilligen EEG-Angebot zur sächsischen Verpflichtung


Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung der Windenergie war über Jahre hinweg ein Feld freiwilliger Vereinbarungen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schuf der Bundesgesetzgeber in § 6 die Möglichkeit für Betreiber, den Standortgemeinden ohne Gegenleistung Beträge von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde zukommen zu lassen, wobei diese Ausgaben vom Netzbetreiber erstattet werden können.4 Der Freistaat Sachsen ist jedoch einen entscheidenden Schritt weitergegangen und hat diese bisherige Kann-Bestimmung in eine verbindliche landesrechtliche Zahlungspflicht überführt.5


Das Sächsische Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)

Das am 12. Juni 2024 beschlossene Gesetz verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt werden, zu einer jährlichen Zahlung an die betroffenen Gemeinden während des gesamten Anlagenbetriebs.5 Die Höhe dieser Zahlung ist gesetzlich auf 0,2 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.5 Ein wesentliches Merkmal, das über die bloße Einspeisung hinausgeht, ist die Einbeziehung der sogenannten fiktiven Strommenge.4 Dies bedeutet, dass Kommunen auch dann vergütet werden, wenn Anlagen aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden müssen – ein entscheidender Faktor für die Planbarkeit kommunaler Einnahmen in Regionen mit noch nicht ausreichend ausgebauter Netzinfrastruktur.4

Die Anspruchsberechtigung folgt einem räumlichen Kriterium: Begünstigt sind alle Gemeinden, deren Gebiet sich in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Mastmitte einer Windenergieanlage befindet.5 Erstreckt sich dieser Wirkungskreis über mehrere Kommunen, wird die Summe proportional nach dem Flächenanteil der jeweiligen Gemeinde am Gesamtradius aufgeteilt.5 Diese Regelung verhindert exklusive Einnahmen für reine Standortgemeinden und sorgt für eine breitere regionale Verteilung der finanziellen Vorteile, was die interkommunale Akzeptanz für Windparks steigert.4


Fiskalische Einordnung und Zweckbindung

Die Einnahmen aus der Ertragsbeteiligung sind ausdrücklich für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu verwenden.5 Der Gesetzgeber sieht hierbei eine breite Palette an Verwendungsmöglichkeiten vor, die von der Aufwertung des Ortsbildes über die Förderung sozialer Aktivitäten bis hin zur Senkung der kommunalen Energiekosten reichen.5 Besonders markant ist die Vorschrift, dass mindestens die Hälfte der Mittel in jenen Ortsteilen eingesetzt werden muss, die räumlich unmittelbar von der Anlage betroffen sind.5 Damit wird die finanzielle Kompensation direkt dort wirksam, wo die landschaftliche Veränderung am stärksten empfunden wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Interaktion mit dem kommunalen Finanzausgleich. Da es sich bei der 0,2-Cent-Abgabe rechtlich nicht um eine klassische Steuer (wie die Gewerbesteuer) handelt, bleibt den Kommunen ein höherer Anteil der Mittel erhalten, da diese nicht im gleichen Maße durch die Steuerkraftmesszahlen zur Verringerung von Schlüsselzuweisungen führen wie andere Einnahmearten.5 Dies macht das Instrument für sächsische Kommunen, die derzeit mit massiven Haushaltsdefiziten konfrontiert sind, besonders attraktiv.6


Quantifizierung des Ausbaupotenzials: Die Zwei-Prozent-Fläche in Sachsen

Um die finanziellen Auswirkungen landesweit und pro Kommune zu berechnen, muss zunächst das physische Potenzial der Windenergienutzung in Sachsen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben definiert werden. Der Freistaat Sachsen umfasst eine Gesamtfläche von .11 Das bundesrechtlich vorgegebene Ziel von 2,0 Prozent entspricht somit einer raumordnerisch auszuweisenden Fläche von circa .1


Flächenbeitragswerte und regionale Verteilung

Das WindBG legt für Sachsen gestaffelte Zwischenziele fest: Bis zum 31. Dezember 2027 müssen 1,3 Prozent der Landesfläche ausgewiesen sein, bis Ende 2032 schließlich die vollen 2,0 Prozent.1 Die Umsetzung erfolgt über die vier regionalen Planungsverbande (Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien), die diese Flächenvorgaben als Pflichtaufgabe in ihre Regionalpläne integrieren müssen.13


Regionale Planungsverbände Sachsen

Relevanz für den Ausbau

Stand der Planung

Leipzig-Westsachsen

Hohes Potenzial im Flachland

Regionalplan 2021 in Kraft 13

Oberlausitz-Niederschlesien

Umfangreiche Konversionsflächen

Regionalplan 2023 in Kraft 13

Region Chemnitz

Topographische Herausforderungen

Satzungsbeschluss 2023 13

Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Hoher Siedlungsdruck

Teilregionalplan Wind in Erarbeitung 13

Die tatsächliche Leistungsdichte auf diesen Flächen hat sich durch den technologischen Fortschritt massiv erhöht. Während ältere Anlagen oft nur 2 MW installierte Leistung aufwiesen, sind heutige Onshore-Referenzanlagen der 5- bis 7-MW-Klasse Standard.15 Dies bedeutet, dass auf der gleichen Fläche heute ein Vielfaches an elektrischer Energie erzeugt werden kann, was die potenzielle Abgabensumme für die Kommunen drastisch steigert.15


Modellrechnung für die installierte Leistung und den Jahresertrag

Basierend auf Analysen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird für Sachsen bei einer vollständigen Ausnutzung der 2,0-Prozent-Fläche mit einer installierten Leistung von rund 10.100 MW (10,1 GW) gerechnet.14 Zum Vergleich: Ende 2023 waren in Sachsen lediglich circa 1.354 MW am Netz.2 Die Zielvorgabe sieht somit fast eine Verachtfachung der Kapazität vor.

Für den jährlichen Energieertrag spielen die Volllaststunden eine entscheidende Rolle. Im sächsischen Binnenland erreichen moderne Schwachwindanlagen (die aufgrund der Topographie dominieren) im Mittel zwischen 2.300 und 3.000 Volllaststunden.7 Die BMWK-Prognose veranschlagt einen jährlichen Gesamtertrag von circa 23.100 GWh (23,1 TWh) für den Freistaat.14 Dies entspricht einer massiven Steigerung gegenüber dem aktuellen Status quo von rund 2.400 GWh.14


Finanzielle Auswirkungen: Die Summe pro Kommune und Jahr

Unter Anwendung der gesetzlich garantierten 0,2 Cent pro Kilowattstunde auf das prognostizierte Gesamtertragspotenzial lassen sich die finanziellen Effekte für die kommunale Ebene präzise modellieren.


Landesweites Gesamtvolumen

Die Gesamtsumme der jährlichen Zahlungen an die sächsischen Kommunen bei einer Vollauslastung des 2-Prozent-Ziels errechnet sich wie folgt:


Diese 46,2 Millionen Euro stellen eine direkte zusätzliche Wertschöpfung dar, die von den Anlagenbetreibern an die Gemeinden fließt.5 Es ist zu beachten, dass dieser Betrag inflationsbereinigt über die gesamte Betriebsdauer der Anlagen (in der Regel 20 bis 25 Jahre) eine stabile Einnahmebasis bildet. Zudem sieht das Gesetz in § 8 Abs. 5 vor, dass die Zahlungshöhe im Jahr 2028 evaluiert werden soll, mit dem Ziel, sie auf mindestens 0,4 Cent/kWh anzuheben – was das Einnahmepotenzial potenziell verdoppeln würde.5


Durchschnittliche Summe pro Kommune

Der Freistaat Sachsen gliedert sich in 418 selbstständige Städte und Gemeinden (Stand 2023).11 Würde jede Kommune exakt das Potenzial von 2,0 Prozent ihrer Gemeindefläche ausschöpfen, ergäbe sich rechnerisch folgendes Bild:


Diese Durchschnittsbetrachtung bedarf einer differenzierten Einordnung. Da Windenergiegebiete aufgrund raumplanerischer Kriterien (Abstände zu Siedlungen, Naturschutzgebiete, militärische Belange) ungleich verteilt sind, werden einige Gemeinden ein Vielfaches dieses Betrages einnehmen, während andere leer ausgehen könnten.5 Die 2.500-Meter-Radius-Regelung sorgt jedoch dafür, dass auch Nachbargemeinden profitieren, wodurch die Zahl der begünstigten Kommunen faktisch höher liegen dürfte als die Zahl der direkten Standortkommunen.5


Beispielrechnung für eine typische sächsische Gemeinde

Zur Veranschaulichung der ökonomischen Schlagkraft dient ein Szenario der Sächsischen Energieagentur (SAENA). Ein typischer moderner Windpark mit 7 Anlagen der 5,5-MW-Klasse generiert bei 3.000 Volllaststunden pro Jahr rund 115,5 Millionen kWh.7 Für eine ländliche Gemeinde in Sachsen, deren gesamtes Realsteueraufkommen oft nur wenige Millionen Euro beträgt, stellt eine jährliche Zusatzeinnahme von fast 200.000 Euro einen signifikanten Hebel für Investitionen dar.7


Strukturpolitische Bedeutung für die öffentlichen Haushalte

Die Einführung der Ertragsbeteiligung fällt in eine Phase extremer fiskalischer Belastung der sächsischen Kommunen. Die Kassenstatistik für das Jahr 2024 weist ein Defizit von über einer Milliarde Euro in den kommunalen Kernhaushalten aus.6


Stabilisierungseffekt in Krisenzeiten

Die traditionellen Einnahmequellen der Kommunen – insbesondere die Gewerbesteuer – erweisen sich als hochgradig volatil und konjunkturabhängig. Im dritten Quartal 2024 verzeichnete die Gewerbesteuer in Sachsen erstmals seit Jahren einen Rückgang, während die Ausgaben für Personal (+7,6 %) und soziale Leistungen (+17 %) sprunghaft anstiegen.6 In diesem Umfeld bietet die garantierte 0,2-Cent-Zahlung entscheidende Vorteile:



  1. Konjunkturunabhängigkeit: Die Stromerzeugung aus Windkraft folgt meteorologischen Gesetzmäßigkeiten und nicht dem Wirtschaftszyklus. Dies sorgt für eine stabile Grundlast in den kommunalen Haushalten.

  2. Unmittelbare Liquidität: Die Zahlungen müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres geleistet werden, was den Kommunen eine zeitnahe Mittelverwendung ermöglicht.5

  3. Geringe Abschöpfung: Im Gegensatz zur Gewerbesteuer, von der eine Umlage an Bund und Land abgeführt werden muss (in den neuen Bundesländern ca. 35 %), fließt die Ertragsbeteiligung direkt und ohne steuerliche Umlageeffekte an die Gemeinde.20



Die 0,2-Cent-Regelung steht nicht isoliert, sondern kumuliert mit anderen Steuereinnahmen. Ein Windpark generiert für die Standortgemeinde zusätzlich Gewerbesteuer.7 Durch die Reform des Fondsstandortgesetzes verbleibt ein höherer Anteil der Gewerbesteuer von Erneuerbare-Energien-Anlagen direkt in der Standortkommune, anstatt nach dem Zerlegungsmaßstab der Lohnsummen in die oft weit entfernten Konzernzentralen der Betreiber zu fließen.7

In der landesweiten Gesamtschau stärkt dies die Steuerkraft der ländlichen Regionen gegenüber den drei großen Zentren Leipzig, Dresden und Chemnitz, die derzeit etwa 47 % des gesamten sächsischen Realsteueraufkommens auf sich vereinen.20 Die Ertragsbeteiligung wirkt somit als implizites Instrument des regionalen Finanzausgleichs, indem sie dort Mittel generiert, wo die Flächenressourcen für die Energiewende bereitgestellt werden.


Die Realisierung des 2-Prozent-Flächenziels und der damit verbundenen Einnahmen ist kein Selbstläufer. Sie erfordert eine Überwindung zahlreicher administrativer und technischer Barrieren.


Leistungsdichte und Anlagentechnologie

Die Flächeneffizienz ist ein entscheidender Faktor. Um 10.100 MW auf  unterzubringen, ist eine durchschnittliche Leistungsdichte von rund  pro Quadratkilometer Windenergiegebiet erforderlich.14 Dies setzt den Einsatz von Anlagen der neuesten Generation voraus.


Generation

Nennleistung

Rotordurchmesser

Ertragspotenzial (Sachsen)

Altbestände (bis 2015)

2,0 – 3,0 MW

80 – 100 m

Gering (VLS < 2.000 h)

Aktueller Standard

5,5 – 6,0 MW

140 – 160 m

Mittel (VLS 2.500 – 2.800 h)

Zukunftsszenario

7,0+ MW

170+ m

Hoch (VLS > 3.000 h) 15

Mit steigender Nabenhöhe und größeren Rotoren lassen sich auch an vermeintlich schwachen Standorten in Sachsen hohe Volllaststunden erzielen. Dies ist für die Kommunen von direktem Vorteil, da die Abgabe an die produzierte Energiemenge gekoppelt ist und nicht an die installierte Leistung.5


Die Rolle der "Fiktiven Strommenge"

In der Vergangenheit litten Kommunen finanziell darunter, wenn Anlagen aufgrund von Netzüberlastungen abgeschaltet werden mussten (Einspeisemanagement). Da keine Kilowattstunden eingespeist wurden, gab es keine Beteiligung. Das sächsische EEErtrBetG korrigiert dies, indem es die Zahlung auch für die fiktive Strommenge vorschreibt.4 Dies ist insbesondere in Sachsen relevant, wo der Ausbau der Übertragungsnetze oft nicht mit dem Tempo des Anlagenbaus Schritt hält. Die Kommunen werden somit für die Bereitstellung ihrer Flächen und die Akzeptanz der Anlagen vergütet, unabhängig von den Unzulänglichkeiten der Netzinfrastruktur.



Strategische Implikationen für die regionale Wertschöpfung

Über die direkten fiskalischen Effekte hinaus fungiert die Windenergie als Katalysator für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Sachsen strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein, was einen massiven Zubau an erneuerbarer Erzeugungskapazität erfordert, um die industrielle Basis des Landes (Mikroelektronik, Automobilbau) zu sichern.16


Standortvorteil "Grüner Strom"

Unternehmen treffen Investitionsentscheidungen zunehmend auf Basis der Verfügbarkeit von CO2-freiem Strom vor Ort. Kommunen, die das 2-Prozent-Ziel aktiv umsetzen, generieren nicht nur die 0,2-Cent-Abgabe, sondern erhöhen ihre Attraktivität für Gewerbeansiedlungen. Dies führt zu einer langfristigen Stärkung der Gewerbesteuerbasis, die weit über die direkten Zahlungen aus dem EEErtrBetG hinausgeht.16


Bürgerenergie und lokale Beteiligungsmodelle

Das Gesetz erlaubt den Betreibern und Kommunen, Individualvereinbarungen zu treffen.5 Dies öffnet die Tür für Bürgerenergiegenossenschaften, bei denen die Bürger nicht nur indirekt über den kommunalen Haushalt, sondern direkt als Investoren profitieren.1 Solche Modelle haben in anderen Bundesländern gezeigt, dass sie die lokale Wertschöpfung vervielfachen können, da die Gewinne der Anlagenbetreiber in der Region verbleiben und dort wieder ausgegeben werden.


Und noch etwas kommt hinzu. Das Energy Sharing 2026.


Wer kennt den Gedanken nicht: Man blickt aus dem Fenster, sieht am Horizont ein Windrad, das sich im Takt des Windes dreht, und wünscht sich, den sauberen Strom direkt von dort beziehen zu können. Ab dem 1. Juni 2026 wird dies Wirklichkeit. Das neue "Energy Sharing"-Gesetz (§ 42c EnWG) soll genau das ermöglichen. Jedenfalls im Ergebnis. Es verspricht, die Energiewende direkt in die Gemeinden und zu den Bürgern zu bringen. Der Start erfolgt schrittweise: Zunächst ist die gemeinsame Nutzung auf das Gebiet eines einzelnen Netzbetreibers beschränkt, bevor 2028 eine Erweiterung auf angrenzende Regionen geplant ist. Doch die Realität des Energy Sharings ist überraschender und technischer, als die meisten Menschen annehmen. Dieser Artikel deckt die vier wichtigsten und unerwartetsten Fakten auf, die Sie über den Strom von nebenan wissen müssen.


1. Ihr Strom kommt nicht direkt vom Windrad – er wird verrechnet


Viele stellen sich Energy Sharing wie den bekannten Mieterstrom vor, bei dem der Strom physisch vom Dach in die darunterliegenden Wohnungen fließt. Doch das ist der erste große Irrtum. Energy Sharing basiert nicht auf einer direkten physischen Leitung vom Windpark zu Ihnen nach Hause.

Stattdessen nutzt das Modell explizit das öffentliche Stromnetz als Transportmedium. Der Kern des Konzepts ist eine rein bilanzielle Verrechnung der erzeugten und verbrauchten Strommengen. Das bedeutet: Alle 15 Minuten wird digital erfasst, wie viel Strom der lokale Windpark produziert und wie viel die teilnehmenden Haushalte verbrauchen. Stimmen Erzeugung und Verbrauch in diesem Zeitfenster überein, wird der Strom virtuell zugeordnet und entsprechend abgerechnet. Ihr Strom aus der Steckdose ist physikalisch derselbe wie immer, doch auf Ihrer Rechnung kommt er rechnerisch direkt aus der Region.




2. Die Stromrechnung sinkt, aber ein großer Kostenblock bleibt (vorerst)

Der größte Anreiz für die Teilnahme am Energy Sharing ist die finanzielle Ersparnis. Diese entsteht, weil der Strom direkt zu den günstigen Gestehungskosten von Windenergie bezogen werden kann, die bei etwa 6-8 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) liegen. Die überraschende Nachricht ist jedoch, dass ein großer Teil des Strompreises von dieser Ersparnis unberührt bleibt: die Netzentgelte.


Eine beispielhafte Kalk ulation verdeutlicht dies. Während die reinen Energiekosten deutlich sinken, bleiben Posten wie Netzentgelte und Steuern zunächst konstant:


Preiskomponente

Standard-Netzbezug (ca.)

Energy Sharing Tarif (ca.)

Energiepreis

12,0 ct/kWh

8,0 ct/kWh

Netzentgelte

9,5 ct/kWh

9,5 ct/kWh

Steuern & Umlagen

4,55 ct/kWh

4,55 ct/kWh

MwSt. & Sonstiges

9,0 ct/kWh

8,0 ct/kWh

Gesamtpreis

35,05 ct/kWh

30,05 ct/kWh


Das bedeutet, dass während die Energiekosten selbst signifikant reduziert werden, die anfängliche Gesamtersparnis bei etwa 14 % liegt. Es besteht jedoch die Hoffnung auf weitaus größere Einsparungen, falls im Rahmen des sogenannten "AgNes"-Verfahrens eine zukünftige Reform der Netzentgelte für lokal genutzten Strom beschlossen wird.


3. Die größte Hürde ist nicht das Gesetz, sondern ein kleines Gerät im Keller

Obwohl der rechtliche Rahmen mit dem § 42c EnWG geschaffen wurde, liegt das größte Risiko für eine erfolgreiche und flächendeckende Umsetzung des Energy Sharings in der technischen Infrastruktur. Die entscheidende Komponente ist ein kleines Gerät im Zählerschrank: das intelligente Messsystem (iMSys), auch Smart Meter genannt.


Dieses Gerät ist das technische Rückgrat des gesamten Systems. Nur der Smart Meter kann die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten im erforderlichen 15-Minuten-Takt präzise erfassen und übermitteln. Dieser 15-Minuten-Datenstrom ist die nicht verhandelbare Voraussetzung für die rein bilanzielle Verrechnung, die zuvor erwähnt wurde. Ohne diese granularen Daten kann das System nicht feststellen, ob Produktion und Verbrauch gleichzeitig stattfinden. Der aktuell sehr langsame und schleppende Rollout dieser intelligenten Messsysteme in Deutschland gilt daher als das größte Risiko für den Erfolg von Energy Sharing. Ohne Smart Meter im Keller bleibt die Idee vom Strom von nebenan reine Theorie.


4. Es geht um mehr als Geld – Es geht um Akzeptanz

Der vielleicht wichtigste Aspekt des Energy Sharings geht über Technik und Finanzen hinaus und betrifft die psychologische und gesellschaftliche Dimension der Energiewende. Der Ausbau der Windenergie scheitert oft am lokalen Widerstand. Energy Sharing ist hier ein entscheidender Hebel, um die Akzeptanz für Windenergieanlagen vor Ort fundamental zu steigern. Das Konzept verwandelt Betroffene in Beteiligte. Wenn der Strompreis direkt sinkt, sobald sich die Rotoren im Wind drehen, wird die Verbindung zwischen der Anlage und dem eigenen Vorteil greifbar.


Durch Energy Sharing wird die WEA vor der Haustür nicht mehr als störendes Objekt, sondern als persönliche "Sparkasse" wahrgenommen.

Dieser Perspektivwechsel wird durch einen doppelten Vorteil verstärkt. Einerseits profitieren die Bürger direkt über ihre niedrigere Stromrechnung. Andererseits profitiert die Gemeinde selbst durch gesetzliche Regelungen wie § 6 EEG oder das sächsische EEErtrBetG, die Anlagenbetreiber zu finanziellen Abgaben an die Kommune verpflichten. Dieses Zusammenspiel aus privater Ersparnis und kommunalem Nutzen schafft ein starkes lokales Bündnis für die Energiewende und kann deren Ausbau vor Ort entscheidend beschleunigen.


Zusammenfassend lässt sich sagen: Energy Sharing ist kein simpler Direktbezug, sondern ein virtuelles, datengestütztes Verrechnungsmodell. Es hat das Potenzial, die Energiewende zu "re-lokalisieren" und die Akzeptanz für Erneuerbare Energien massiv zu steigern. Gleichzeitig steht und fällt sein Erfolg mit der Bewältigung erheblicher Hürden wie dem flächendeckenden Smart-Meter-Rollout und einer zukünftigen Reform der Netzentgelte.

Die entscheidende Frage bleibt: Wird Energy Sharing die Energiewende in den Gemeinden wirklich demokratisieren? Wird es ein zentral verwaltetes Modell bleiben, das von Stadtwerken angeboten wird, oder wird es sich zu den wirklich dezentralen Peer-to-Peer-Energiemärkten entwickeln, die die Technologie bereits heute ermöglicht? Die Antwort darauf wird nicht nur in den Gesetzbüchern, sondern vor allem in unseren Kellern und an den lokalen Stammtischen entschieden.



Fazit: Die ökonomische Transformation durch Windkraft

Die garantierte Ertragsbeteiligung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde stellt im Verbund mit dem 2-Prozent-Flächenziel eine der bedeutendsten strukturpolitischen Maßnahmen für den ländlichen Raum in Sachsen dar.


  1. Finanzielles Volumen: Bei vollständiger Zielerreichung fließen jährlich 46,2 Millionen Euro an die sächsischen Kommunen.14

  2. Kommunaler Nutzen: Mit durchschnittlich 110.500 Euro pro Jahr erhält jede Gemeinde ein Instrument zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben und zur Akzeptanzsteigerung.12

  3. Haushaltsstabilität: In einer Zeit, in der die sächsischen Kommunen Rekorddefizite verzeichnen, bietet die Ertragsbeteiligung eine krisenfeste und umlagefreie Einnahmequelle.5

  4. Zukunftsaussicht: Die geplante Erhöhung auf 0,4 Cent/kWh ab 2028 verdeutlicht den politischen Willen, die Kommunen dauerhaft zu Gewinnern der Energiewende zu machen.

  5. Die Bürger:innen profitieren durch die Neuregelung RED III der EU ud. deren Umsetzung in deutsches Recht massiv von sinkenden Strompreisen.


Die landesweiten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind somit als fundamental positiv einzustufen. Sie mildern die fiskalische Schieflage zwischen Stadt und Land und schaffen die ökonomische Grundlage für eine erfolgreiche und akzeptierte Transformation des sächsischen Energiesystems. Die größte Herausforderung bleibt die Beschleunigung der Planungsverfahren, damit aus den rechnerischen Potenzialen reale Geldflüsse für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger werden.




Referenzen

  1. Mehr Akzeptanz für Windkraft und Solar | SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.spd-fraktion-sachsen.de/akzeptanz-windkraft-solar/

  2. Sachsen - Fachagentur Wind und Solar, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/sachsen

  3. Flächenbeitragswerte - Fachagentur Wind und Solar, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte

  4. Finanzielle Beteiligung von Anwohner*innen und Gemeinden - Bundesverband WindEnergie e.V., Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/20240718_BWE-Informationspapier_Beteiligung_von_Anwohnern_und_Gemeinden.pdf

  5. Erneuerbare-Energien ... - REVOSax Landesrecht Sachsen, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20864-Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz

  6. Kommunale Kassenstatistik zum III. Quartal 2024: Kommunales Defizit erstmals über eine Milliarde Euro – riesige Löcher in den Haushalten der sächsischen Kommunen, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.ssg-sachsen.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/2024/25-kommunale-kassenstatistik-zum-iii-quartal-2024-kommunales-defizit-erstmals-ueber-eine-milliarde-euro-riesige-loecher-in-den-haushalten-der-saechsischen-kommunen/

  7. FINANZIELLE TEILHABE AN ENERGIEPROJEKTEN - Sächsische ..., Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.saena.de/download/Erneuerbare%20Energien/Tool_EEProjekteBeteiligung_Jul2022.pdf

  8. Akzeptanz-​ und Beteiligungsgesetz Sachsen-​Anhalt - Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Zugriff am Januar 30, 2026, https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/erneuerbare-energien/akzeptanz-und-beteiligungsgesetz

  9. BMF-Monatsbericht April 2025 - Der bundesstaatliche Finanzausgleich im Jahr 2024, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bundesstaatlicher-finanzausgleich-2024.html

  10. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Jahr 2023 - Bundesfinanzministerium - BMF-Monatsbericht März 2024, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bund-laender-finanzausgleich-2023.html

  11. Strukturdaten Sachsen - Die Bundeswahlleiterin, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/strukturdaten/bund-99/land-14.html

  12. Neues Gemeindeverzeichnis für Sachsen erschienen:, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.statistik.sachsen.de/download/presse-2023/mi_statistik-sachsen-048-2023_gemeindeverzeichnis-2023.pdf

  13. Länderinformationen Windenergie Sachsen, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Wind/Laenderinformationen/FA_Wind_Laenderinfo_Windenergie_SN.pdf

  14. SACHSEN - bundeswirtschaftsministerium.de, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/ErneuerbareEnergien/2024/laenderbericht-sachsen-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=10

  15. Windkraftanlage - Wikipedia, Zugriff am Januar 30, 2026, https://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage

  16. Planung und Betrieb von Windenergieanlagen - Landkreis Leipzig, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.landkreisleipzig.de/files/user_upload/Themen/Stabsstelle/Kreisentwicklung/Klimaschutz/3_Foerderung_Beratung/2025_Planung_und_Fakten_Windkraftanlagen_mit_FAQ_Windenergie.pdf

  17. FLÄCHENPOTENZIALE DER WINDENERGIE AN LAND 2022, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/02-planung/20220920_BWE_Flaechenpotentiale_Windenergie_an_Land.pdf

  18. Windenergie Deutschland | Zahlen, Fakten, Charts - Strom Report, Zugriff am Januar 30, 2026, https://strom-report.com/windenergie/

  19. VDE Hintergrundpapier Windenergie, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.vde.com/resource/blob/2392948/51482330cbf99d5ee0b5eba8afb8793b/download-hp-windenergie-data.pdf

  20. Kommunale Steuereinnahmen - Statistik - sachsen.de, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.statistik.sachsen.de/html/kommunale-steuereinnahmen-realsteuervergleich.html

  21. Aktuelle Schätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2024 - AG Energiebilanzen, Zugriff am Januar 30, 2026, https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2024/10/AGEE-Stat_Praesentation_2024-Q4_fuer_AGEB.pdf

  22. Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2024 - Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Zugriff am Januar 30, 2026, https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/presseinformationen/2025/Stromerzeugung_2024.pdf

 
 
 

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