Endlich: Vom Windrad vor der Tür "direkt" in die Steckdose
- Dirk Neubauer

- 30. Jan.
- 10 Min. Lesezeit
Die Architektur des Energy Sharing ab 2026 -
15 bis 20% weniger Kosten
Endlich wird es, wie es sein sollte: Der Strom, der vor Ort produziert wird, kommt auch dort an. Und: Er ist billiger, als das, was von irgendwoher kommt. Keine Frage: Die deutsche Energielandschaft steht vor einer echten Zäsur, die das Verhältnis zwischen Erzeugung, Verteilung und Verbrauch von Strom grundlegend neu definieren wird. Mit der Einführung des Energy Sharings
zum 1. Juni 2026 wird ein regulatorisches Vakuum geschlossen, das bisher eine direkte Teilhabe von Bürgern und Kommunen an der lokalen Stromerzeugung jenseits von räumlich eng begrenzten Eigenversorgungskonzepten verhinderte.1 Wie das geht und was es in Zahlen bedeutet. Eine Recherche.
Zu verdanken ist das Ganze nicht etwa bundesdeutscher Einsicht. Nein. Bei dem
neuen Gesetz handelt es sich um eine EU-Vorgabe, die den lokalen Mikromarkt neu regelt. Dieses neue Marktsegment, verankert in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ermöglicht es erstmals, die Vorteile großskaliger erneuerbarer Energien – insbesondere von Windparks – direkt in die lokalen Verbrauchsgruppen zu transferieren.3 Für Kommunen, die als Flächeneigentümer, Miteigentümer oder Genehmigungsbehörden fungieren, eröffnet dieses Konstrukt multidimensionale Vorteile, die von der Steigerung der Akzeptanz bis hin zu signifikanten fiskalischen Synergieeffekten reichen.5

Von der EU-Richtlinie zur nationalen Umsetzung
Die Genese des Energy Sharings ist untrennbar mit der europäischen Energiepolitik verknüpft. Die Grundlage bildet Artikel 15a der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Diese Richtlinien fordern, dass Endverbraucher das Recht haben müssen, gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen, ohne dabei unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden oder diskriminierenden Netzzugangsbedingungen ausgesetzt zu sein.7 Deutschland hat diesen Auftrag im November 2025 mit der Novellierung des EnWG in nationales Recht überführt.1
Die schrittweise Implementierung und räumliche Dimension
Die Gesetzgebung sieht eine gestaffelte Einführung vor, um der Komplexität der informationstechnischen Anbindung an die Verteilnetze Rechnung zu tragen. In der ersten Phase, beginnend im Juni 2026, ist die gemeinsame Nutzung auf das Bilanzierungsgebiet eines einzelnen Elektrizitätsverteilernetzbetreibers (VNB) beschränkt.2 Da Windparks oft an topographisch exponierten Stellen oder Gemeindegrenzen liegen, die verschiedene Netzbezirke berühren können, ist die für 2028 geplante Erweiterung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete innerhalb derselben Regelzone von entscheidender Bedeutung.2
Implementierungs-phase | Zeitplan | Räumliche Reichweite | Regulatorischer Fokus |
Phase I: Markteinführung | Ab 01.06.2026 | Bilanzierungsgebiet des lokalen VNB | Fokus auf iMSys-Rollout und vBG-Prozesse |
Phase II: Regionale Erweiterung | Ab 01.06.2028 | Angrenzende Bilanzierungsgebiete | Netzübergreifende Bilanzierung |
Phase III: Systemische Integration | Ab 2029/2030 | Regelzonenweite Vernetzung | Lokale Preissignale und dynamische Entgelte |
Die räumliche Definition des "lokalen Zusammenhangs" wird in der politischen Debatte oft durch einen Radius von 25 bis 50 Kilometern um die Erzeugungsanlage beschrieben.5 Dieser Radius stellt sicher, dass die Bevölkerung, die durch das optische Erscheinungsbild oder Schallemissionen eines Windparks betroffen sind, auch die primären Nutzniesser der günstigen Erzeugungskosten werden.5
Wie Energy Sharing im Detail funktioniert
Das Energy Sharing nach § 42c EnWG unterscheidet sich fundamental von physischen Eigenversorgungskonzepten wie dem Mieterstrom. Während beim Mieterstrom der Stromfluss oft hinter dem Netzanschlusspunkt verbleibt, nutzt Energy Sharing explizit das öffentliche Verteilnetz als Transportmedium.3 Dies erfordert eine rein bilanzielle Verrechnung der Erzeugungs- und Verbrauchsdaten in Echtzeit bzw. in der marktüblichen 15-Minuten-Granularität.3
Das Rückgrat des Energy Sharings ist das intelligente Messsystem (iMSys). Ohne die flächendeckende Ausstattung der Teilnehmer mit Smart-Meter-Gateways ist eine rechtssichere Zuordnung der Strommengen nicht möglich.12
Erfassung der Erzeugung: Jede Windenergieanlage (WEA) innerhalb des Sharings muss ihre Einspeisedaten im 15-Minuten-Intervall an den Netzbetreiber und den Energy Sharing Organizer (ESO) übermitteln.11
Erfassung des Verbrauchs: Die teilnehmenden Endverbraucher – seien es kommunale Liegenschaften, Gewerbebetriebe oder private Haushalte – benötigen ebenfalls iMSys, die den Lastgang synchron erfassen.3
Bilanzieller Ausgleich: Die Zeitgleichheit von Produktion und Konsum ist die Voraussetzung dafür, dass eine Energiemenge als "shared" deklariert werden kann.3
In der praktischen Anwendung wird dies über die sogenannte virtuelle Bilanzierung (vBG) gelöst. Hierbei wird ein virtuelles Bilanzierungsgebiet definiert, in dem der Bilanzierungsgebietsverantwortliche (BGV) die Rolle eines Mittlers zwischen der Gemeinschaft und dem vorgelagerten Netzbetreiber einnimmt.11
Der bilanzielle Algorithmus der Energiezuordnung
Die Verteilung des Windstroms auf die Teilnehmer erfolgt nach einem vordefinierten Aufteilungsschlüssel. Hierbei haben sich in Pilotprojekten zwei Modelle herauskristallisiert: der statische und der dynamische Schlüssel.3
In dieser Formel stellt die dem Teilnehmer zum Zeitpunkt zugeordnete Energiemenge dar. ist der tatsächliche Verbrauch, die Gesamterzeugung des Windparks und der Gewichtungsfaktor des Teilnehmers.3 Während der statische Schlüssel feste Anteile vergibt (z.B. jeder Haushalt erhält 0,01% der Windparkleistung), passt der dynamische Schlüssel die Zuteilung an den aktuellen Bedarf an, was die Effizienz und den Eigenverbrauchsanteil der Gemeinschaft signifikant erhöht.3
Akteure und Marktrollen im Energy Sharing
Die Einführung des Energy Sharings bedingt neue Marktrollen und die Anpassung bestehender Verantwortlichkeiten. Kommunen müssen verstehen, in welcher Konstellation sie agieren können, um die maximale Wertschöpfung zu erzielen.
Der ESO fungiert als zentrales Nervensystem der Gemeinschaft. Er übernimmt die Marktkommunikation (MaKo) gemäß den Standards der Bundesnetzagentur (GPKE, WiM, MaBiS) und stellt sicher, dass die Datenflüsse zwischen den intelligenten Messsystemen und den Abrechnungssystemen konsistent bleiben.8
Die ökonomische Logik für Kommunen mit Windparkbeteiligung
Für eine Kommune mit Beteiligung an einem Windpark (z.B. über eine eigene Betreibergesellschaft oder eine Genossenschaft) ist das Energy Sharing ab 2026 ein Instrument zur Optimierung der regionalen Wirtschaftskreisläufe.
Synergien zwischen § 6 EEG und Energy Sharing
Bisherige Beteiligungsmodelle nach § 6 EEG konzentrierten sich primär auf die fiskalische Beteiligung der Gemeinde durch eine Zuwendung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde.14 Das Energy Sharing erweitert diesen Ansatz um eine direkte Preiskomponente für die Endkunden.
Fiskalische Ebene: Die Gemeinde erhält weiterhin die Akzeptanzabgabe nach § 6 EEG oder entsprechende landesrechtliche Verpflichtungen (z.B. nach dem sächsischen EEErtrBetG).16
Verbrauchsebene: Durch Energy Sharing sinken die effektiven Stromkosten für kommunale Liegenschaften wie Schulen, Kläranlagen oder Verwaltungsgebäude, da der lokal erzeugte Windstrom zu Gestehungskosten plus einer geringen Marge bezogen werden kann.9
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Gemeinde mit einem 30-MW-Windpark nicht nur jährliche Einnahmen im sechsstelligen Bereich durch die EEG-Abgabe generiert, sondern gleichzeitig die Energiekosten ihrer eigenen Infrastruktur um 20% bis 30% senken kann.10
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Preisbildung im Energy Sharing
Der Preis für Sharing-Strom setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Obwohl der deutsche Gesetzgeber bisher auf eine explizite Reduktion der Netzentgelte für Energy Sharing verzichtet hat, bleibt das Modell aufgrund der niedrigen Gestehungskosten von Windstrom (ca. 6-8 Cent/kWh) attraktiv.4
Diese Kalkulation zeigt, dass bereits ohne regulatorische Privilegien eine Einsparung möglich ist. Sollte die Bundesnetzagentur im Rahmen des "AgNes"-Verfahrens (Allgemeine Netzentgeltsystematik) bis 2027 lokale Signale einführen, könnte die Ersparnis durch reduzierte Netzentgelte auf über 10 Cent pro Kilowattstunde ansteigen.19
Die sächsische Perspektive: Windkraft,
Kommunen und das EEErtrBetG
Für Kommunen in Sachsen ist die Einführung des Energy Sharings besonders relevant, da der Freistaat mit dem Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) einen verbindlichen Rahmen für die finanzielle Teilhabe geschaffen hat.14
Verpflichtende Beteiligung als Basis
Das EEErtrBetG verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt wurden, zu einer jährlichen Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden im 2,5-Kilometer-Radius.16 Diese verpflichtenden Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz einzusetzen.16
Die Kombination dieser Pflichtabgabe mit einem freiwilligen Energy Sharing Modell erlaubt es Kommunen, ein "Rundum-Sorglos-Paket" für ihre Bürger zu schnüren:
Gemeindekasse: Einnahmen aus dem EEErtrBetG finanzieren Spielplätze, Radwege oder die Sanierung von Kitas.9
Bürgerbeutel: Energy Sharing senkt die Stromrechnung der Haushalte direkt durch den Bezug von Lokalstrom.9
Transparenz: Die öffentliche Information über die Verwendung der Mittel (bis zum 30. September eines jeden Jahres) stärkt das Vertrauen in die Energiewende vor Ort.16
Das Drei-Säulen-Modell der Implementierung (Dena-Klassifizierung)
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterscheidet drei grundlegende Modelle für die Umsetzung von Energy Sharing Communities (ESC), die sich in ihrer Komplexität und der Rolle der Marktpartner unterscheiden.29
Modell 1: Der zentrale Lieferant (Stadtwerke-Modell)
In diesem Modell fungiert ein etablierter Versorger (z.B. die eins energie in sachsen) als zentraler Knotenpunkt. Die Mitglieder der Gemeinschaft speisen ihren Strom virtuell beim Versorger ein, der diesen dann bilanziell an alle Teilnehmer verteilt.29 Dieses Modell ist für Kommunen am einfachsten umzusetzen, da die Lieferantenpflichten und das Ausgleichsenergiemanagement beim Profi verbleiben.29
Modell 2: Belieferung mit Zwischengeschalteten
Hier übernimmt eine juristische Person (z.B. eine neu gegründete kommunale Energiegenossenschaft) die Rolle des Aggregators. Sie schließt Verträge mit den Erzeugern und den Verbrauchern ab, nutzt aber einen Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung (White-Label-Lösung).29 Dieses Modell maximiert die lokale Identität und die demokratische Mitbestimmung.31
Modell 3: Die direkte Peer-to-Peer Belieferung
Dieses technologisch anspruchsvollste Modell basiert auf einer digitalen Plattform, auf der Erzeuger und Verbraucher Strommengen direkt handeln.29 Es erfordert eine hochautomatisierte IT-Infrastruktur und ist besonders für zukunftsorientierte Kommunen interessant, die sich als "Smart City" positionieren wollen.30
Vorteile des Energy Sharing für die Windenergie-Akzeptanz
Der Ausbau der Windenergie an Land ist in Deutschland oft durch langwierige Genehmigungsverfahren und lokalen Widerstand geprägt. Energy Sharing bietet hier einen entscheidenden psychologischen und ökonomischen Hebel.
Vom Betroffenen zum Beteiligten: Durch Energy Sharing wird die WEA vor der Haustür nicht mehr als störendes Objekt, sondern als persönliche "Sparkasse" wahrgenommen.9
Sichtbarkeit der Wertschöpfung: Wenn der Strompreis sinkt, sobald sich die Rotoren drehen, entsteht ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen dem Erfolg der Windkraft und dem eigenen Wohlstand.6
Demokratisierung der Energieversorgung: Kommunen können über Energy Sharing Communities soziale Tarife für einkommensschwache Haushalte realisieren, indem sie Windstromerträge gezielt umverteilen.10
Preiskomponente | Standard-Netzbezug (ca.) | Energy Sharing Tarif (Beispiel) | Ersparnis/Differenz |
Energiepreis (Beschaffung/Erzeugung) | 12,0 ct/kWh | 8,0 ct/kWh | -4,0 ct/kWh |
Netzentgelte (inkl. vorgelagerte Netze) | 9,5 ct/kWh | 9,5 ct/kWh | Gleich (vorerst) |
Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | Gleich |
Umlagen (Offshore, § 19, etc.) | 2,5 ct/kWh | 2,5 ct/kWh | Gleich |
Konzessionsabgabe & MwSt | 9,0 ct/kWh | 8,0 ct/kWh | Reduktion durch Basispreis |
Gesamtpreis (Brutto) | 35,05 ct/kWh | 30,05 ct/kWh | -5,0 ct/kWh (ca. 14%) |
In Regionen wie dem Windpark Druiberg wurde gezeigt, dass eine frühzeitige finanzielle und energetische Beteiligung der Bevölkerung dazu führt, dass Repowering-Maßnahmen ohne einen einzigen Einspruch aus der Bevölkerung genehmigt werden können.33
Herausforderungen und Risiken der Umsetzung ab 2026
Trotz der euphorischen Erwartungen existieren substantielle Risiken, die eine erfolgreiche Skalierung des Energy Sharings gefährden könnten.
Technische Hürden und der iMSys-Engpass
Das größte Risiko liegt im schleppenden Rollout der intelligenten Messsysteme. Ende 2025 waren in Deutschland erst ein Bruchteil der notwendigen Messstellen realisiert.13 Kommunen, die Energy Sharing planen, müssen sicherstellen, dass ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (oft das lokale Stadtwerk) die gesetzlichen Einbauquoten einhält und die TAF-7-Schnittstellen (Tarifanwendungsfall für Lastgangübermittlung) unterstützt.11
Wirtschaftlichkeit und die Netzentgelt-Problematik
Ohne eine Reduzierung der Netzentgelte für lokal geteilten Strom droht das Energy Sharing ein Nischenprodukt für Idealisten zu bleiben.12 Die Kosten für die IT-Infrastruktur, die Marktkommunikation und das Bilanzkreismanagement müssen durch die Einsparungen beim Energiepreis kompensiert werden.12 Hier ist die Bundesnetzagentur gefordert, bis 2026/2027 einen Rahmen zu schaffen, der die netzdienlichen Effekte des lokalen Sharings monetär honoriert.19
Herausforderung | Auswirkung | Lösungsansatz |
Geringe iMSys-Durchdringung | Teilnehmer können nicht bilanziert werden | Nutzung der Kooperationsklausel im MsbG |
Komplexe Marktkommunikation | Hohe administrative Kosten pro Teilnehmer | Automatisierung über spezialisierte ESO-Plattformen |
Volle Netzentgelte | Geringer wirtschaftlicher Anreiz | Kombination mit dynamischen Stromtarifen |
Residualstrom-Risiko | Hohe Kosten bei Windstille | Aggregation verschiedener Erzeuger (Wind + Solar) |
Strategische Roadmap für Kommunen zur Vorbereitung auf 2026
Kommunen sollten den Zeitraum bis Juni 2026 nutzen, um die weichenstellenden Entscheidungen zu treffen.
Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse: Welche Windparks befinden sich im Gemeindegebiet? Welche kommunalen Liegenschaften haben einen hohen Strombedarf? Gibt es eine aktive Bürgerenergiegenossenschaft?.35
Akteursdialog: Gespräche mit dem lokalen Verteilnetzbetreiber über dessen Bereitschaft zur virtuellen Bilanzierung und den Stand des Smart-Meter-Rollouts.27
Gründung oder Stärkung von Strukturen: Die Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft oder die Beteiligung an einer Genossenschaft schafft die rechtliche Basis für die Rolle als Anlagenbetreiber oder Teilnehmer einer ESC.9
Pilotierung: Die Beantragung von Fördermitteln (z.B. über die sächsische SAB oder Bundesprogramme) zur Durchführung von Machbarkeitsstudien für regionale Sharing-Communities.32
Fazit der Analyse
Energy Sharing ab 2026 ist weit mehr als eine neue Form der Stromabrechnung; es ist das Instrument zur Re-Lokalisierung der Energiewende. Für Kommunen mit Windparkbeteiligung bietet es die historische Chance, die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windkraft durch direkte ökonomische Partizipation der Bürger langfristig zu sichern.6 Während die regulatorischen Grundlagen durch § 42c EnWG geschaffen wurden, liegt die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung nun bei den lokalen Akteuren.
Die Kombination aus kommunaler Ertragsbeteiligung (Sachsen als Vorbild), digitaler Messinfrastruktur und innovativen Sharing-Modellen wird darüber entscheiden, ob eine Kommune im Jahr 2026 zum Vorreiter der dezentralen Energiewelt wird. Der ökonomische Mehrwert ist bereits heute kalkulierbar, wird aber erst durch eine mutige Implementierung vor Ort und eine flankierende Reform der Netzentgeltsystematik sein volles Potenzial entfalten.10
Kommunen, die sich heute strategisch aufstellen, sichern sich nicht nur günstigere Energiepreise, sondern auch eine aktive Rolle in der Energieversorgung der Zukunft.
Referenzen
Energy Sharing under § 42 of the German EnWG - Taylor Wessing, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.taylorwessing.com/en/insights-and-events/insights/2025/11/energy-sharing-42-enwg
Energy Sharing – Gemeinsame Nutzung von Strom aus EE-Anlagen durch den neuen § 42c EnWG | Gleiss Lutz, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.gleisslutz.com/de/know-how/energy-sharing-gemeinsame-nutzung-von-strom-aus-ee-anlagen-durch-den-neuen-42c-enwg
Series of Articles: Energy Sharing - Regulatory developments and prospects for diverse business models in Germany - FfE, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.ffe.de/en/publications/series-of-articles-energy-sharing-regulatory-developments-and-prospects-for-diverse-business-models-in-germany/
Energy Sharing § 42 EnWG, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2025/11/energy-sharing-42-enwg
Empfehlungen für eine netz-, markt- und systemdienliche Umsetzung von Energy Sharing - Bundesverband WindEnergie e.V., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/01-gesetzgebung/20250507_BWE_Positionpapier_EnWG_Energy_Sharing.pdf
Die Zukunft von Energy Sharing in Deutschland - Erneuerbare Energien Hamburg | EEHH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.erneuerbare-energien-hamburg.de/de/blog/details/die-zukunft-von-energy-sharing-in-deutschland.html
Energy Sharing in Germany, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.boell-sh.de/sites/default/files/2025-04/anna-papke_energy_sharing_germany_web.pdf
Acht-Punkte-Plan Energy Sharing für die Bürgerenergie, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Positionspapiere/20241122_Update_Energy_Sharing__8_Punkte_Plan_BBEn.pdf
Beteiligungsmodelle für Windkraftanlagen - ALTUS renewables GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.altus-re.de/beteiligungsmodelle-fuer-windkraftanlagen/
Energy Sharing 2026: Solarstrom mit Nachbarn teilen - Future Fox GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://futurefox-greendeal.de/2025/11/20/energy-sharing-2026-solarstrom-mit-nachbarn-teilen/
Energy Sharing: Eine Umsetzungsoption mit virtueller Bilanzierung ..., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Material/Energy_Sharing_Umsetzungsoption_virtuelle_Bilanzierung.pdf
Energy Sharing 2026: Chancen und Herausforderungen - metergrid, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.metergrid.de/blog/energy-sharing-ab-2026-chancen-und-herausforderungen-fur-die-energiewende-im-detail
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2793 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss, Zugriff am Januar 29, 2026, https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102793.pdf
Finanzielle Beteiligung von Anwohner*innen und Gemeinden - Bundesverband WindEnergie e.V., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/20240718_BWE-Informationspapier_Beteiligung_von_Anwohnern_und_Gemeinden.pdf
Kommunale Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.saena.de/download/broschueren/FEE_Kommunale_Beteiligung_an_Windernergie_PV_Freiflaechenanlagen.pdf
Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG - REVOSax - sachsen.de, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20864-Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz
Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen - Taylor Wessing, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2024/07/ertragsbeteiligung-von-kommunen
Wirtschaftlichkeitsaspekte der Windenergie für Kommunen - Bürgerforum Energiewende Hessen, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.buergerforum-energiewende-hessen.de/mm/06_Wirtschaftlichkeit_Koelln.pdf
Stromnetzentgelte – gut und günstig - Agora Energiewende, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2025/2025-10_DE_Stromnetzentgelte/A-EW_370_Stromnetzentgelte-gut-und-g%C3%BCnstig_WEB.pdf
Energy Sharing - Energieverbraucher.de, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.energieverbraucher.de/de/energy-sharing__3498/
Flexibilisierung des Stromsystems: Beitrag von Energy Sharing für Netz-, System- und Marktdienlichkeit - EWS Schönau, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.ews-schoenau.de/export/sites/ews/ews/.files/studie-energy-sharing-ews-ffe.pdf
Bürger- und Gemeindebeteiligung - Gemeinsam die Energiewende schultern, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.prometheus-recht.de/blog-buerger-und-gemeindebeteiligung/
Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland - Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/Leitfaden_zur_Umsetzung_von_Energy_Sharing_Communities_in_Deutschland.pdf
Energy sharing in Germany, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/Energy_sharing_in_Germany_ENG.pdf
ENERGY SHARING FOR ENERGY COMMUNITIES, Zugriff am Januar 29, 2026, https://base.socioeco.org/docs/511ce125-deef-4f8f-ac0c-fe3d0c50012e_en.pdf
Energy Sharing Communities: Integrierte Energiewende auf lokaler Ebene, Zugriff am Januar 29, 2026, https://nachhaltigerkonsum.info/service/news/energy-sharing-communities-integrierte-energiewende-auf-lokaler-ebene
Bürgerenergie Windpark Druiberg: Hohe Akzeptanz durch Beteiligung - Solarserver, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.solarserver.de/2025/12/19/buergerenergie-windpark-druiberg-hohe-akzeptanz-durch-beteiligung/
Auswirkungen von Energy Sharing auf die Stromnetze - Germanwatch e.V., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.germanwatch.org/sites/default/files/germanwatch_workshopbericht_auswirkungen_von_energy_sharing_auf_die_stromnetze_0.pdf
Kommunaler Klimaschutz - Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.saena.de/kommunen.html
Kommunales Energiemanagement: Effizienter Einstieg mit Förderung des Freistaats Sachsen - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.smwa.sachsen.de/blog/2025/08/13/kommunales-energiemanagement-effizienter-einstieg-mit-foerderung-des-freistaats-sachsen/
Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.dena.de/infocenter/leitfaden-zur-umsetzung-von-energy-sharing-communities-in-deutschland/
Fördermittelberatung - Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.saena.de/fordermittelberatung.html




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