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Endlich: Vom Windrad vor der Tür "direkt" in die Steckdose

Die Architektur des Energy Sharing ab 2026 -

15 bis 20% weniger Kosten


Endlich wird es, wie es sein sollte: Der Strom, der vor Ort produziert wird, kommt auch dort an. Und: Er ist billiger, als das, was von irgendwoher kommt. Keine Frage: Die deutsche Energielandschaft steht vor einer echten Zäsur, die das Verhältnis zwischen Erzeugung, Verteilung und Verbrauch von Strom grundlegend neu definieren wird. Mit der Einführung des Energy Sharings

zum 1. Juni 2026 wird ein regulatorisches Vakuum geschlossen, das bisher eine direkte Teilhabe von Bürgern und Kommunen an der lokalen Stromerzeugung jenseits von räumlich eng begrenzten Eigenversorgungskonzepten verhinderte.1 Wie das geht und was es in Zahlen bedeutet. Eine Recherche.


Zu verdanken ist das Ganze nicht etwa bundesdeutscher Einsicht. Nein. Bei dem

neuen Gesetz handelt es sich um eine EU-Vorgabe, die den lokalen Mikromarkt neu regelt. Dieses neue Marktsegment, verankert in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ermöglicht es erstmals, die Vorteile großskaliger erneuerbarer Energien – insbesondere von Windparks – direkt in die lokalen Verbrauchsgruppen zu transferieren.3 Für Kommunen, die als Flächeneigentümer, Miteigentümer oder Genehmigungsbehörden fungieren, eröffnet dieses Konstrukt multidimensionale Vorteile, die von der Steigerung der Akzeptanz bis hin zu signifikanten fiskalischen Synergieeffekten reichen.5



Von der EU-Richtlinie zur nationalen Umsetzung


Die Genese des Energy Sharings ist untrennbar mit der europäischen Energiepolitik verknüpft. Die Grundlage bildet Artikel 15a der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Diese Richtlinien fordern, dass Endverbraucher das Recht haben müssen, gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen, ohne dabei unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden oder diskriminierenden Netzzugangsbedingungen ausgesetzt zu sein.7 Deutschland hat diesen Auftrag im November 2025 mit der Novellierung des EnWG in nationales Recht überführt.1



Die schrittweise Implementierung und räumliche Dimension

Die Gesetzgebung sieht eine gestaffelte Einführung vor, um der Komplexität der informationstechnischen Anbindung an die Verteilnetze Rechnung zu tragen. In der ersten Phase, beginnend im Juni 2026, ist die gemeinsame Nutzung auf das Bilanzierungsgebiet eines einzelnen Elektrizitätsverteilernetzbetreibers (VNB) beschränkt.2 Da Windparks oft an topographisch exponierten Stellen oder Gemeindegrenzen liegen, die verschiedene Netzbezirke berühren können, ist die für 2028 geplante Erweiterung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete innerhalb derselben Regelzone von entscheidender Bedeutung.2


Implementierungs-phase

Zeitplan

Räumliche Reichweite

Regulatorischer Fokus

Phase I: Markteinführung

Ab 01.06.2026

Bilanzierungsgebiet des lokalen VNB

Fokus auf iMSys-Rollout und vBG-Prozesse

Phase II: Regionale Erweiterung

Ab 01.06.2028

Angrenzende Bilanzierungsgebiete

Netzübergreifende Bilanzierung

Phase III: Systemische Integration

Ab 2029/2030

Regelzonenweite Vernetzung

Lokale Preissignale und dynamische Entgelte


Die räumliche Definition des "lokalen Zusammenhangs" wird in der politischen Debatte oft durch einen Radius von 25 bis 50 Kilometern um die Erzeugungsanlage beschrieben.5 Dieser Radius stellt sicher, dass die Bevölkerung, die durch das optische Erscheinungsbild oder Schallemissionen eines Windparks betroffen sind, auch die primären Nutzniesser der günstigen Erzeugungskosten werden.5



Wie Energy Sharing im Detail funktioniert

Das Energy Sharing nach § 42c EnWG unterscheidet sich fundamental von physischen Eigenversorgungskonzepten wie dem Mieterstrom. Während beim Mieterstrom der Stromfluss oft hinter dem Netzanschlusspunkt verbleibt, nutzt Energy Sharing explizit das öffentliche Verteilnetz als Transportmedium.3 Dies erfordert eine rein bilanzielle Verrechnung der Erzeugungs- und Verbrauchsdaten in Echtzeit bzw. in der marktüblichen 15-Minuten-Granularität.3


Das Rückgrat des Energy Sharings ist das intelligente Messsystem (iMSys). Ohne die flächendeckende Ausstattung der Teilnehmer mit Smart-Meter-Gateways ist eine rechtssichere Zuordnung der Strommengen nicht möglich.12


  1. Erfassung der Erzeugung: Jede Windenergieanlage (WEA) innerhalb des Sharings muss ihre Einspeisedaten im 15-Minuten-Intervall an den Netzbetreiber und den Energy Sharing Organizer (ESO) übermitteln.11

  2. Erfassung des Verbrauchs: Die teilnehmenden Endverbraucher – seien es kommunale Liegenschaften, Gewerbebetriebe oder private Haushalte – benötigen ebenfalls iMSys, die den Lastgang synchron erfassen.3

  3. Bilanzieller Ausgleich: Die Zeitgleichheit von Produktion und Konsum ist die Voraussetzung dafür, dass eine Energiemenge als "shared" deklariert werden kann.3


In der praktischen Anwendung wird dies über die sogenannte virtuelle Bilanzierung (vBG) gelöst. Hierbei wird ein virtuelles Bilanzierungsgebiet definiert, in dem der Bilanzierungsgebietsverantwortliche (BGV) die Rolle eines Mittlers zwischen der Gemeinschaft und dem vorgelagerten Netzbetreiber einnimmt.11


Der bilanzielle Algorithmus der Energiezuordnung

Die Verteilung des Windstroms auf die Teilnehmer erfolgt nach einem vordefinierten Aufteilungsschlüssel. Hierbei haben sich in Pilotprojekten zwei Modelle herauskristallisiert: der statische und der dynamische Schlüssel.3


In dieser Formel stellt  die dem Teilnehmer  zum Zeitpunkt  zugeordnete Energiemenge dar.  ist der tatsächliche Verbrauch,  die Gesamterzeugung des Windparks und  der Gewichtungsfaktor des Teilnehmers.3 Während der statische Schlüssel feste Anteile vergibt (z.B. jeder Haushalt erhält 0,01% der Windparkleistung), passt der dynamische Schlüssel die Zuteilung an den aktuellen Bedarf an, was die Effizienz und den Eigenverbrauchsanteil der Gemeinschaft signifikant erhöht.3


Akteure und Marktrollen im Energy Sharing


Die Einführung des Energy Sharings bedingt neue Marktrollen und die Anpassung bestehender Verantwortlichkeiten. Kommunen müssen verstehen, in welcher Konstellation sie agieren können, um die maximale Wertschöpfung zu erzielen.

Der ESO fungiert als zentrales Nervensystem der Gemeinschaft. Er übernimmt die Marktkommunikation (MaKo) gemäß den Standards der Bundesnetzagentur (GPKE, WiM, MaBiS) und stellt sicher, dass die Datenflüsse zwischen den intelligenten Messsystemen und den Abrechnungssystemen konsistent bleiben.8


Die ökonomische Logik für Kommunen mit Windparkbeteiligung

Für eine Kommune mit Beteiligung an einem Windpark (z.B. über eine eigene Betreibergesellschaft oder eine Genossenschaft) ist das Energy Sharing ab 2026 ein Instrument zur Optimierung der regionalen Wirtschaftskreisläufe.


Synergien zwischen § 6 EEG und Energy Sharing

Bisherige Beteiligungsmodelle nach § 6 EEG konzentrierten sich primär auf die fiskalische Beteiligung der Gemeinde durch eine Zuwendung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde.14 Das Energy Sharing erweitert diesen Ansatz um eine direkte Preiskomponente für die Endkunden.


  • Fiskalische Ebene: Die Gemeinde erhält weiterhin die Akzeptanzabgabe nach § 6 EEG oder entsprechende landesrechtliche Verpflichtungen (z.B. nach dem sächsischen EEErtrBetG).16


  • Verbrauchsebene: Durch Energy Sharing sinken die effektiven Stromkosten für kommunale Liegenschaften wie Schulen, Kläranlagen oder Verwaltungsgebäude, da der lokal erzeugte Windstrom zu Gestehungskosten plus einer geringen Marge bezogen werden kann.9


In der Praxis bedeutet dies, dass eine Gemeinde mit einem 30-MW-Windpark nicht nur jährliche Einnahmen im sechsstelligen Bereich durch die EEG-Abgabe generiert, sondern gleichzeitig die Energiekosten ihrer eigenen Infrastruktur um 20% bis 30% senken kann.10


Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Preisbildung im Energy Sharing

Der Preis für Sharing-Strom setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Obwohl der deutsche Gesetzgeber bisher auf eine explizite Reduktion der Netzentgelte für Energy Sharing verzichtet hat, bleibt das Modell aufgrund der niedrigen Gestehungskosten von Windstrom (ca. 6-8 Cent/kWh) attraktiv.4


Diese Kalkulation zeigt, dass bereits ohne regulatorische Privilegien eine Einsparung möglich ist. Sollte die Bundesnetzagentur im Rahmen des "AgNes"-Verfahrens (Allgemeine Netzentgeltsystematik) bis 2027 lokale Signale einführen, könnte die Ersparnis durch reduzierte Netzentgelte auf über 10 Cent pro Kilowattstunde ansteigen.19


Die sächsische Perspektive: Windkraft,

Kommunen und das EEErtrBetG


Für Kommunen in Sachsen ist die Einführung des Energy Sharings besonders relevant, da der Freistaat mit dem Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) einen verbindlichen Rahmen für die finanzielle Teilhabe geschaffen hat.14


Verpflichtende Beteiligung als Basis


Das EEErtrBetG verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt wurden, zu einer jährlichen Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden im 2,5-Kilometer-Radius.16 Diese verpflichtenden Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz einzusetzen.16

Die Kombination dieser Pflichtabgabe mit einem freiwilligen Energy Sharing Modell erlaubt es Kommunen, ein "Rundum-Sorglos-Paket" für ihre Bürger zu schnüren:


  1. Gemeindekasse: Einnahmen aus dem EEErtrBetG finanzieren Spielplätze, Radwege oder die Sanierung von Kitas.9

  2. Bürgerbeutel: Energy Sharing senkt die Stromrechnung der Haushalte direkt durch den Bezug von Lokalstrom.9

  3. Transparenz: Die öffentliche Information über die Verwendung der Mittel (bis zum 30. September eines jeden Jahres) stärkt das Vertrauen in die Energiewende vor Ort.16



Das Drei-Säulen-Modell der Implementierung (Dena-Klassifizierung)

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterscheidet drei grundlegende Modelle für die Umsetzung von Energy Sharing Communities (ESC), die sich in ihrer Komplexität und der Rolle der Marktpartner unterscheiden.29


Modell 1: Der zentrale Lieferant (Stadtwerke-Modell)

In diesem Modell fungiert ein etablierter Versorger (z.B. die eins energie in sachsen) als zentraler Knotenpunkt. Die Mitglieder der Gemeinschaft speisen ihren Strom virtuell beim Versorger ein, der diesen dann bilanziell an alle Teilnehmer verteilt.29 Dieses Modell ist für Kommunen am einfachsten umzusetzen, da die Lieferantenpflichten und das Ausgleichsenergiemanagement beim Profi verbleiben.29

Modell 2: Belieferung mit Zwischengeschalteten

Hier übernimmt eine juristische Person (z.B. eine neu gegründete kommunale Energiegenossenschaft) die Rolle des Aggregators. Sie schließt Verträge mit den Erzeugern und den Verbrauchern ab, nutzt aber einen Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung (White-Label-Lösung).29 Dieses Modell maximiert die lokale Identität und die demokratische Mitbestimmung.31

Modell 3: Die direkte Peer-to-Peer Belieferung

Dieses technologisch anspruchsvollste Modell basiert auf einer digitalen Plattform, auf der Erzeuger und Verbraucher Strommengen direkt handeln.29 Es erfordert eine hochautomatisierte IT-Infrastruktur und ist besonders für zukunftsorientierte Kommunen interessant, die sich als "Smart City" positionieren wollen.30


Vorteile des Energy Sharing für die Windenergie-Akzeptanz

Der Ausbau der Windenergie an Land ist in Deutschland oft durch langwierige Genehmigungsverfahren und lokalen Widerstand geprägt. Energy Sharing bietet hier einen entscheidenden psychologischen und ökonomischen Hebel.


  • Vom Betroffenen zum Beteiligten: Durch Energy Sharing wird die WEA vor der Haustür nicht mehr als störendes Objekt, sondern als persönliche "Sparkasse" wahrgenommen.9

  • Sichtbarkeit der Wertschöpfung: Wenn der Strompreis sinkt, sobald sich die Rotoren drehen, entsteht ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen dem Erfolg der Windkraft und dem eigenen Wohlstand.6

  • Demokratisierung der Energieversorgung: Kommunen können über Energy Sharing Communities soziale Tarife für einkommensschwache Haushalte realisieren, indem sie Windstromerträge gezielt umverteilen.10


Preiskomponente

Standard-Netzbezug (ca.)

Energy Sharing Tarif (Beispiel)

Ersparnis/Differenz

Energiepreis (Beschaffung/Erzeugung)

12,0 ct/kWh

8,0 ct/kWh

-4,0 ct/kWh

Netzentgelte (inkl. vorgelagerte Netze)

9,5 ct/kWh

9,5 ct/kWh

Gleich (vorerst)

Stromsteuer

2,05 ct/kWh

2,05 ct/kWh

Gleich

Umlagen (Offshore, § 19, etc.)

2,5 ct/kWh

2,5 ct/kWh

Gleich

Konzessionsabgabe & MwSt

9,0 ct/kWh

8,0 ct/kWh

Reduktion durch Basispreis

Gesamtpreis (Brutto)

35,05 ct/kWh

30,05 ct/kWh

-5,0 ct/kWh

(ca. 14%)



In Regionen wie dem Windpark Druiberg wurde gezeigt, dass eine frühzeitige finanzielle und energetische Beteiligung der Bevölkerung dazu führt, dass Repowering-Maßnahmen ohne einen einzigen Einspruch aus der Bevölkerung genehmigt werden können.33


Herausforderungen und Risiken der Umsetzung ab 2026

Trotz der euphorischen Erwartungen existieren substantielle Risiken, die eine erfolgreiche Skalierung des Energy Sharings gefährden könnten.


Technische Hürden und der iMSys-Engpass

Das größte Risiko liegt im schleppenden Rollout der intelligenten Messsysteme. Ende 2025 waren in Deutschland erst ein Bruchteil der notwendigen Messstellen realisiert.13 Kommunen, die Energy Sharing planen, müssen sicherstellen, dass ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (oft das lokale Stadtwerk) die gesetzlichen Einbauquoten einhält und die TAF-7-Schnittstellen (Tarifanwendungsfall für Lastgangübermittlung) unterstützt.11


Wirtschaftlichkeit und die Netzentgelt-Problematik

Ohne eine Reduzierung der Netzentgelte für lokal geteilten Strom droht das Energy Sharing ein Nischenprodukt für Idealisten zu bleiben.12 Die Kosten für die IT-Infrastruktur, die Marktkommunikation und das Bilanzkreismanagement müssen durch die Einsparungen beim Energiepreis kompensiert werden.12 Hier ist die Bundesnetzagentur gefordert, bis 2026/2027 einen Rahmen zu schaffen, der die netzdienlichen Effekte des lokalen Sharings monetär honoriert.19


Herausforderung

Auswirkung

Lösungsansatz

Geringe iMSys-Durchdringung

Teilnehmer können nicht bilanziert werden

Nutzung der Kooperationsklausel im MsbG

Komplexe Marktkommunikation

Hohe administrative Kosten pro Teilnehmer

Automatisierung über spezialisierte ESO-Plattformen

Volle Netzentgelte

Geringer wirtschaftlicher Anreiz

Kombination mit dynamischen Stromtarifen

Residualstrom-Risiko

Hohe Kosten bei Windstille

Aggregation verschiedener Erzeuger (Wind + Solar)


Strategische Roadmap für Kommunen zur Vorbereitung auf 2026

Kommunen sollten den Zeitraum bis Juni 2026 nutzen, um die weichenstellenden Entscheidungen zu treffen.


  1. Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse: Welche Windparks befinden sich im Gemeindegebiet? Welche kommunalen Liegenschaften haben einen hohen Strombedarf? Gibt es eine aktive Bürgerenergiegenossenschaft?.35

  2. Akteursdialog: Gespräche mit dem lokalen Verteilnetzbetreiber über dessen Bereitschaft zur virtuellen Bilanzierung und den Stand des Smart-Meter-Rollouts.27

  3. Gründung oder Stärkung von Strukturen: Die Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft oder die Beteiligung an einer Genossenschaft schafft die rechtliche Basis für die Rolle als Anlagenbetreiber oder Teilnehmer einer ESC.9

  4. Pilotierung: Die Beantragung von Fördermitteln (z.B. über die sächsische SAB oder Bundesprogramme) zur Durchführung von Machbarkeitsstudien für regionale Sharing-Communities.32


Fazit der Analyse

Energy Sharing ab 2026 ist weit mehr als eine neue Form der Stromabrechnung; es ist das Instrument zur Re-Lokalisierung der Energiewende. Für Kommunen mit Windparkbeteiligung bietet es die historische Chance, die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windkraft durch direkte ökonomische Partizipation der Bürger langfristig zu sichern.6 Während die regulatorischen Grundlagen durch § 42c EnWG geschaffen wurden, liegt die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung nun bei den lokalen Akteuren.

Die Kombination aus kommunaler Ertragsbeteiligung (Sachsen als Vorbild), digitaler Messinfrastruktur und innovativen Sharing-Modellen wird darüber entscheiden, ob eine Kommune im Jahr 2026 zum Vorreiter der dezentralen Energiewelt wird. Der ökonomische Mehrwert ist bereits heute kalkulierbar, wird aber erst durch eine mutige Implementierung vor Ort und eine flankierende Reform der Netzentgeltsystematik sein volles Potenzial entfalten.10 


Kommunen, die sich heute strategisch aufstellen, sichern sich nicht nur günstigere Energiepreise, sondern auch eine aktive Rolle in der Energieversorgung der Zukunft.




Referenzen

  1. Energy Sharing under § 42 of the German EnWG - Taylor Wessing, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.taylorwessing.com/en/insights-and-events/insights/2025/11/energy-sharing-42-enwg

  2. Energy Sharing – Gemeinsame Nutzung von Strom aus EE-Anlagen durch den neuen § 42c EnWG | Gleiss Lutz, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.gleisslutz.com/de/know-how/energy-sharing-gemeinsame-nutzung-von-strom-aus-ee-anlagen-durch-den-neuen-42c-enwg

  3. Series of Articles: Energy Sharing - Regulatory developments and prospects for diverse business models in Germany - FfE, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.ffe.de/en/publications/series-of-articles-energy-sharing-regulatory-developments-and-prospects-for-diverse-business-models-in-germany/

  4. Energy Sharing § 42 EnWG, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2025/11/energy-sharing-42-enwg

  5. Empfehlungen für eine netz-, markt- und systemdienliche Umsetzung von Energy Sharing - Bundesverband WindEnergie e.V., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/01-gesetzgebung/20250507_BWE_Positionpapier_EnWG_Energy_Sharing.pdf

  6. Die Zukunft von Energy Sharing in Deutschland - Erneuerbare Energien Hamburg | EEHH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.erneuerbare-energien-hamburg.de/de/blog/details/die-zukunft-von-energy-sharing-in-deutschland.html

  7. Energy Sharing in Germany, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.boell-sh.de/sites/default/files/2025-04/anna-papke_energy_sharing_germany_web.pdf

  8. Acht-Punkte-Plan Energy Sharing für die Bürgerenergie, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Positionspapiere/20241122_Update_Energy_Sharing__8_Punkte_Plan_BBEn.pdf

  9. Beteiligungsmodelle für Windkraftanlagen - ALTUS renewables GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.altus-re.de/beteiligungsmodelle-fuer-windkraftanlagen/

  10. Energy Sharing 2026: Solarstrom mit Nachbarn teilen - Future Fox GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://futurefox-greendeal.de/2025/11/20/energy-sharing-2026-solarstrom-mit-nachbarn-teilen/

  11. Energy Sharing: Eine Umsetzungsoption mit virtueller Bilanzierung ..., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Material/Energy_Sharing_Umsetzungsoption_virtuelle_Bilanzierung.pdf

  12. Energy Sharing 2026: Chancen und Herausforderungen - metergrid, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.metergrid.de/blog/energy-sharing-ab-2026-chancen-und-herausforderungen-fur-die-energiewende-im-detail

  13. Deutscher Bundestag Drucksache 21/2793 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss, Zugriff am Januar 29, 2026, https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102793.pdf

  14. Finanzielle Beteiligung von Anwohner*innen und Gemeinden - Bundesverband WindEnergie e.V., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/20240718_BWE-Informationspapier_Beteiligung_von_Anwohnern_und_Gemeinden.pdf

  15. Kommunale Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.saena.de/download/broschueren/FEE_Kommunale_Beteiligung_an_Windernergie_PV_Freiflaechenanlagen.pdf

  16. Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG - REVOSax - sachsen.de, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20864-Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz

  17. Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen - Taylor Wessing, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2024/07/ertragsbeteiligung-von-kommunen

  18. Wirtschaftlichkeitsaspekte der Windenergie für Kommunen - Bürgerforum Energiewende Hessen, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.buergerforum-energiewende-hessen.de/mm/06_Wirtschaftlichkeit_Koelln.pdf

  19. Stromnetzentgelte – gut und günstig - Agora Energiewende, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2025/2025-10_DE_Stromnetzentgelte/A-EW_370_Stromnetzentgelte-gut-und-g%C3%BCnstig_WEB.pdf

  20. Energy Sharing - Energieverbraucher.de, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.energieverbraucher.de/de/energy-sharing__3498/

  21. Flexibilisierung des Stromsystems: Beitrag von Energy Sharing für Netz-, System- und Marktdienlichkeit - EWS Schönau, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.ews-schoenau.de/export/sites/ews/ews/.files/studie-energy-sharing-ews-ffe.pdf

  22. Bürger- und Gemeindebeteiligung - Gemeinsam die Energiewende schultern, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.prometheus-recht.de/blog-buerger-und-gemeindebeteiligung/

  23. Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland - Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/Leitfaden_zur_Umsetzung_von_Energy_Sharing_Communities_in_Deutschland.pdf

  24. Energy sharing in Germany, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/Energy_sharing_in_Germany_ENG.pdf

  25. ENERGY SHARING FOR ENERGY COMMUNITIES, Zugriff am Januar 29, 2026, https://base.socioeco.org/docs/511ce125-deef-4f8f-ac0c-fe3d0c50012e_en.pdf

  26. Energy Sharing Communities: Integrierte Energiewende auf lokaler Ebene, Zugriff am Januar 29, 2026, https://nachhaltigerkonsum.info/service/news/energy-sharing-communities-integrierte-energiewende-auf-lokaler-ebene

  27. Bürgerenergie Windpark Druiberg: Hohe Akzeptanz durch Beteiligung - Solarserver, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.solarserver.de/2025/12/19/buergerenergie-windpark-druiberg-hohe-akzeptanz-durch-beteiligung/

  28. Auswirkungen von Energy Sharing auf die Stromnetze - Germanwatch e.V., Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.germanwatch.org/sites/default/files/germanwatch_workshopbericht_auswirkungen_von_energy_sharing_auf_die_stromnetze_0.pdf

  29. Kommunaler Klimaschutz - Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.saena.de/kommunen.html

  30. Kommunales Energiemanagement: Effizienter Einstieg mit Förderung des Freistaats Sachsen - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.smwa.sachsen.de/blog/2025/08/13/kommunales-energiemanagement-effizienter-einstieg-mit-foerderung-des-freistaats-sachsen/

  31. Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.dena.de/infocenter/leitfaden-zur-umsetzung-von-energy-sharing-communities-in-deutschland/

  32. Fördermittelberatung - Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH, Zugriff am Januar 29, 2026, https://www.saena.de/fordermittelberatung.html

 
 
 

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